Der Vorstand des Schulelternbeirates an der ESS

Vorsitzende:

Stefanie Zinn:  Stefanie_zinn@hotmail.com 

Stellvertretung

Claudia Federenko (claudia.federenko@web.de) 

Beisitzer:

Oliver Schlösser (schloesser@schmoll-maschinen.de) 

Adem Tanak (a.tanak@outlook.de).

Die Eltern der ESS

Wir heißen Sie herzlich willkommen auf unserer Elternseite und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit vielen interessierten Eltern „gemeinsam Schule zu machen ..."

Die Schulgemeinde an hessischen Schulen setzt sich zusammen aus der Schulleitung, den Lehrkräften, den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern (§ 128 HSchG). Die einzelnen Parteien werden jeweils durch spezielle Gremien vertreten. Alle Parteien sind in der Schulkonferenz (wichtigste Entscheidungsgremium) beteiligt.

Welche Gremien gibt es an der Einhardschule?
• Schulleitung (SL)
• Klassenelternbeirat/Schulelternbeirat (SEB)
• Schulkonferenz (SK)
• Gesamtkonferenz (GSK)
• Schülervertretung (SV)

Es gibt viele Möglichkeiten für Eltern, in Gremien an der Einhardschule mitzuarbeiten und durch die aktive Mitarbeit
• die Arbeit der Schule zu unterstützen
• die Interessen der Kinder zu vertreten
und letztlich auch die vielen Rechte, die Eltern aufgrund der hessischen Elternmitbestimmung haben, wahrzunehmen oder auch durchzusetzen.

Eltern arbeiten mit in unterschiedlichen Arbeitskreisen:

Zur Zeit arbeiten wir gemeinsam mit Lehrern an folgenden Themen:

Arbeitskreis ganztägig arbeitende Schule, Erstellung von Konzepten zu Fördern und Fordern, Nachmittagsbetreuung .....

Arbeitskreis Schulzufriedenheit: Qualitätsentwicklung an der ESS

Arbeitskreis Feedbackkultur

Fachkonferenzen
Eltern können als beratendes Mitglied an Fachkonferenzen teilnehmen. Dort werden in den einzelnen Fachschaften / - bereichen:

  • didaktische und methodische Fragen
  • Ausgestaltung der Rahmenrichtlinien
  • Umsetzung von Bildungsstandards
  • Anschaffung von Unterrichtsmaterialien u.v.m. diskutiert und besprochen.

 Eltern dürfen in diesem Gremium mitdiskutieren, Vorschläge einbringen, Einwände und Bedenken vorbringen.

 

Das Zeitfenster für diese Konferenzen ist festgelegt auf:

Dienstag Nachmittag 14.00 - 15.30 Uhr,

ca. 2 - 3 Termine pro Fachbereich im Jahr.

Einzige Voraussetzung ist Ihr Interesse am Fach - schicken Sie uns einfach eine kurze Mail für welche Fachkonferenz Sie sich interessieren, dann nehmen wir Sie in unsere Elternliste auf und informieren Sie zeitnah über anstehende Termine.

Die Aufgaben des Schulelternbeirates (SEB)

Die Aufgaben des SEB sind im Hessischen Schulgesetzt beschrieben. Dabei ist der erste Satz der wichtigste: Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus.

Das Mitbestimmungsrecht §§ 110 bis 112 des SEB umfasst das
 

  • Zustimmungsrecht
  • Anhörungsrecht
  • Vorschlagsrecht
  • Informationsrecht
  • Beanstandungsrecht

Die Arbeit des SEB beschränkt sich aber nicht nur auf die aufgezählten Rechte:

Der Schulelternbeirat ist das Sprachrohr der Eltern und sollte Fragen und Probleme, die mehrere Kinder und mehrere Klassen betreffen, aufnehmen und gegenüber der Schulleitung vertreten. Dabei kann es um Unterrichtsausfall und Lehrerversorgung gehen, um Konflikte mit Lehrkräften, um die Ausstattung der Schule, die Schulhofgestaltung und vieles mehr.

 Das sind im Übrigen alles „wesentliche Angelegenheiten des Schullebens" - Maßnahmen die für das Schulleben von allgemeines Bedeutung sind (vgl. § 110).

Für die effektive Arbeit des SEB ist es unerlässlich, einen guten und regelmäßigen Kontakt zur Schulleitung zu pflegen.

In vielen Fällen kann der SEB Aktivitäten entfalten, die der Schulleitung verwehrt sind, denn Eltern haben keinen Dienstweg. Die Schulleitung muss bei ihrer Arbeit den Dienstweg, d.h. sich an das Staatliche Schulamt, das Kreis- oder Stadtschulamt wenden.

Eltern können sich mit ihren Fragen und Beschwerden natürlich auch an die Schulämter wenden, sie können auch dem Kultusministerium schreiben oder die Presse einschalten.

Empfehlenswert ist es auf jeden Fall solche Aktivitäten in Abstimmung mit der Schulleitung einzuleiten –
die Zustimmung der Schulleitung ist aber nicht erforderlich !

Die Elternvertreter in der Schulkonferenz an der ESS

Die Stimmen der Schulkonferenz der ESS verteilen sich für wichtige Entscheidungen wie folgt:


6 Stimmen Lehrerkollegium, 3 Stimmen Schülervertreter, 3 Stimmen Eltern , 1 Stimme Schulleitung (wird nur ausgeübt bei Patt)

genauere Angaben zu den Vertretern der einzelnen Gruppen entnehmen Sie bitte: Wer ist Wer ? Schulkonferenz

Kontakt zum Landeselternbeirat Hessen:
Weiterführende ausführliche Informationen zur Arbeit von Elternbeiräten in Hessen erhalten Sie beim:
Landeselternbeirat Hessen, Idsteiner Straße 47, 60326 Frankfurt a. M.
Telefon: 069/758917-12 (oder 069/758917-0), Fax: 069/758917-10, LEB.hessen@t-online.de

Die Mitarbeit der Eltern

Sie haben also an der Einhardschule verschiedene Möglichkeiten, sich mit ihren Fragen, Ideen und Anregungen am Schulleben zu beteiligen.

Erster Ansprechpartner sind die beiden gewählten Elternbeiräte der jeweiligen Klassen, der Vorstand des Schulelternbeirates und die Eltern der Schulkonferenz.

 

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