Jedes Zusammenleben bedarf verbindlicher Regeln. Sie sollen den Rahmen schaffen für ein respektvolles Verhalten untereinander und einen sorgsamen Umgang mit den Einrichtungen der Schule sowie dem Eigentum der Mitschüler. Deshalb haben Schüler*, Lehrer* und Erziehungsberechtigte mit dieser Hausordnung eine gemeinsame Absprache getroffen, die für alle Mitglieder der Schulgemeinde verbindlich ist.
Diese Hausordnung wird den pädagogischen Entwicklungen der Einhardschule entsprechend, spätestens aber alle zwei Jahre, aktualisiert und neu beschlossen.
*Im Folgenden werden diese Begriffe geschlechtsneutral gebraucht und bezeichnen also die jeweils weibliche und männliche Form.
1. Vor den Unterrichtsstunden
1.1. Vor der ersten Stunde halten sich die Schüler auf den Höfen, in der Pausenhalle im Erdgeschoss oder in der Cafeteria auf. Alle anderen Gebäudeteile dürfen von den Schülern erst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn (nach dem ersten Klingeln) betreten werden.
1.2. Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Beim ersten Klingeln (7:35 Uhr) begeben sich Schüler zu den Unterrichtsräumen, damit der Unterricht beim zweiten Klingeln (7:40 Uhr) beginnen kann. Dies gilt für die beiden großen Pausen entsprechend.
1.3 In den Fünf-Minuten-Pausen bleiben alle Schüler, sofern kein Saalwechsel notwendig ist, in den Klassenräumen.
1.4 Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn der Lehrer noch nicht anwesend, so meldet dies der Klassen- oder Kurssprecher im Sekretariat.
2. In den Pausen
2.1 Die „neue“ Pause an der Einhardschule – ab dem Schuljahresbeginn 24/25 gültiges Pausenkonzep
2.2 Was tun bei Regen? – die Regenpause
2.3 Zur Vermeidung von Unfällen gilt die Regel, dass die Fahrradabstellplätze keine Aufenthaltsbereiche sind – dies ist auch zur Wahrung der Versicherungsansprüche nötig!
2.4 Das Gelände an der Westseite des Gebäudes (Lesegarten der Bibliothek, Amphitheater) darf nur von Schülern der Oberstufe als Aufenthaltsbereich genutzt werden.
3. Während der Freistunden der Oberstufe und bei Sonderfällen der Sek. I
3.1 Für Stillarbeit können die Oberstufenschüler die Bibliothek (vgl. Bibliotheksordnung) nutzen. Ansonsten stehen ihnen der Oberstufenraum, die Cafeteria bzw. die Arbeitsplätze in der Eingangshalle zur Verfügung.
3.2 Schüler der Sek. I können für die Stillarbeit die Bibliothek (vgl. Bibliotheksordnung) bzw. die Arbeitsplätze in der Eingangshalle nutzen.
4. Vor dem Nachmittagsunterricht
4.1 Schüler der Sekundarstufe I, die Nachmittagsunterricht haben, dürfen in der Mittagspause das Schulgelände verlassen, wenn ihre Erziehungsberechtigten einen entsprechenden Antrag beim Klassenlehrer gestellt haben. Die Verantwortung für das Verhalten der Schüler tragen dann ausschließlich die Erziehungsberechtigten. Zum Nachweis der Berechtigung, das Schulgelände zu verlassen, stellt der Klassenlehrer dem Schüler einen Berechtigungsausweis aus, der der Aufsicht auf Verlangen vorzuzeigen ist.
4.2 Schülern, die Nachmittagsunterricht haben und denen in der Mittagspause die Rückkehr nach Hause nicht möglich ist, stehen im Hauptgebäude die Pausenhalle im Erdgeschoss, die Cafeteria und der Schulhof im Ostbereich und für die Oberstufe zusätzlich der Oberstufenraum zur Verfügung. Die Bibliothek kann gemäß den angegebenen Öffnungszeiten für Stillarbeit genutzt werden. Die Pausenhalle im Obergeschoss und das G-Gebäude dürfen in der Mittagspause nicht genutzt werden, um Störungen des parallel laufenden Unterrichts zu vermeiden.
4.3 Die Mensa dient in der Zeit von 12:00 bis 14:00 Uhr nur der Einnahme des Mittagessens.
4.4 Speisen und Getränke, die in der Mittagspause außerhalb der Schule erworben werden, dürfen nicht in der Schule oder auf dem Schulgelände verzehrt werden. Eine Anlieferung von Speisen durch kommerzielle Anbieter und deren Verzehr auf dem Schulgelände oder in Räumen der Schule ist untersagt.
5. Verlassen des Schulgeländes
5.1 Schüler der Klassen 5 - 10 dürfen das Schulgelände während ihrer Unterrichtszeit nicht verlassen. Bei einem Verstoß gegen diesen Punkt erfolgt eine pädagogische Maßnahme und ggf. weitere Maßnahmen. Für die Mittagspause gilt 4.1.
5.2 Nicht volljährige Schüler der gymnasialen Oberstufe dürfen in den Zwischenstunden, in der Mittagspause und den 15 Min.-Pausen das Schulgelände verlassen, wenn die Eltern dem schriftlich zustimmen. Ein entsprechender von der Schulleitung unterschriebener Berechtigungsausweis ist von den Schülern mitzuführen und auf Verlangen der Aufsichtsperson vorzulegen.
5.3 Da beim Verlassen des Schulgeländes die Aufsichtspflicht der Schule sowie jegliche Haftung durch die Versicherungen des Schulträgers entfällt, dürfen minderjährige Schüler nur in Einzelfällen mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten das Schulgelände während ihrer Unterrichtszeit einschließlich der Pausen verlassen.
5.3 Die Schüler verlassen nach Unterrichtsschluss das Schulgelände
6. Verhalten bei Unfällen /Feuer
6.1 Bei Unfällen in den Schulgebäuden oder auf dem Schulgelände sind sofort die Aufsicht führende Lehrkraft, ein Hausmeister oder das Sekretariat zu benachrichtigen.
6.2 Bei einem Brand oder sonstiger Gefahr ertönt ein Warnzeichen (Heulton). Alle Klassen verlassen beim Ertönen dieses Zeichens auf dem ihnen zugewiesenen und geübten Weg das Schulgelände. (Einzelheiten regelt der Alarmplan, der in jedem Raum aushängt.)
6.3 Die Notausgangstüren dürfen nur in Notfällen bzw. im Alarmfall benutzt werden. Im Übrigen sind sie frei zu halten und nicht mit Stühlen, Schultaschen etc. zu verstellen. Kosten, die durch Missbrauch entstehen, werden dem Verursacher bzw. den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
7. Grundsätzliches Verhalten auf dem Schulgelände – Sauberkeit und Ordnung
7.1 Nach der letzten Unterrichtsstunde, die aus den in allen Räumen ausgehängten Raumplänen ersichtlich ist, sind die Räume von den Schülern von grobem Schmutz zu reinigen, die Tische in der ursprünglichen Ordnung aufzustellen und die Stühle auf die Tische zu stellen. Fenster sind zu schließen und das Licht ist auszuschalten. Nach Unterrichtsschluss verlässt der Lehrer den Raum als Letzter und schließt ihn ab.
7.2 Um Störungen Ruhe suchender Personen sowie Beschädigungen an schulischen Einrichtungen und privaten Gegenständen zu vermeiden, ist das Ballspielen, Fangen etc. nur in den ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Auf die Schulhofeinrichtungen und Grünanlagen ist dabei Rücksicht zu nehmen.
7.3 Auf dem gesamten Schulgelände (Gebäude und Außenfläche) ist wegen der damit verbundenen erhöhten Risiken das Fahren mit Fahrrädern, Inline-Skates, Skateboards, Heelys oder Vergleichbarem, etc. nicht erlaubt.
7.4 In den Gebäuden ist alles untersagt, was die Klassen- bzw. Kurse beim Unterricht stören könnte – z. B. das Herumrennen, Ballspielen, Schreien oder Aufreißen der Türen etc.
7.5 Das Werfen mit Schneebällen und anderen harten Gegenständen (z. B. Tannenzapfen) ist wegen der damit verbundenen Gefahren nicht gestattet.
7.6 Verschmutzungen des Schulgebäudes und des -geländes sind zu unterlassen. Abfälle sollten möglichst vermieden werden (z.B. durch Mehrwegbehälter/-flaschen). Fallen sie dennoch an, sind sie in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.
7.7 Verluste oder Beschädigungen sind sofort im Sekretariat, bei einem Lehrer oder dem Hausmeister zu melden.
7.8 Für mutwillige Verschmutzungen und Beschädigungen von Schuleigentum sowie des Eigentums der Mitschüler haften die verursachenden Schüler bzw. deren Erziehungsberechtige. Um Beschädigungen zu vermeiden und offizielle Fluchtwege nicht zu blockieren, sollten Taschen usw. von den Schülern entweder immer mitgeführt oder nur an den dafür festgelegten Orten (Schließfach) abgelegt werden. Bei Diebstahl und Beschädigung kann die Schule keine Haftung übernehmen.
7.9 Bei der Nutzung der Toiletten ist aus hygienischen Gründen auf Sauberkeit und Benutzbarkeit zu achten.
7.10 Fundsachen sind im Sekretariat oder in der Bibliothek abzugeben und müssen in der Bibliothek während der Öffnungszeiten abgeholt werden.
8. Mobiltelefone, Smartphones, Wiedergabe- und Aufnahmegeräte oder Vergleichbares
8.1 Die oben genannten Geräte sind für Schüler auf dem gesamten Schulgelände - mit der unter 8.3 definierten Ausnahme - ausgeschaltet unter Verschluss zu halten, d. h. sie dürfen nur außerhalb des Schulgeländes benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät einbehalten. Die Erziehungsberechtigten von Schülern der Sek. I können das Gerät frühestens nach der 6. Std. (ab 13:00 Uhr) in der Verwaltung abholen. Erziehungsberechtigte nicht volljähriger Schüler der Sek. II und volljährige Schüler der Sek. II können das Gerät nach der 9. Std. (ab 15:30 Uhr) in der Verwaltung abholen. Es erfolgt in jedem Fall eine Missbilligung.
8.2 Wird im Zusammenhang mit Leistungsnachweisen ein funktionsbereites Gerät
(d. h. nicht ausgeschaltet oder nicht unter Verschluss gehalten) entdeckt, gilt dieses als Täuschungsversuch.
8.3 Jeder Lehrer kann im Ausnahmefall in seinem Unterricht den Gebrauch des Handys zulassen, sofern es dem Unterricht dient. Der Schüler darf diese Genehmigung nicht als grundsätzlich vorhanden annehmen.
9. Verstöße gegen geltendes Recht
9.1 In Übereinstimmung mit dem Hessischen Schulgesetzes §3, Absatz 9, Satz 3 ist das Rauchen im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und in unmittelbarer Umgebung der Zugangsbereiche für alle Personen nicht gestattet. Wird ein Schüler dennoch beim Rauchen erwischt, wird je nach Einzelfall über Sanktionsmaßnahmen entschieden.
9.2 Das Mitbringen von Gegenständen, die zu einer Gefährdung von Schülern und Lehrern oder zu einer Störung des Unterrichts führen können, ist verboten. Grundsätzlich werden solche Gegenstände von den Lehrkräften eingezogen und können nur von Erziehungsberechtigten wieder im Sekretariat abgeholt werden. Je nach Einzelfall wird über Sanktionsmaßnahmen entschieden.
9.3 Der Besitz von Waffen, Drogen und Alkohol sowie deren Gebrauch ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
9.4 Der widerrechtliche Gebrauch (Missbrauch) von Mobiltelefonen (z. B. Anfertigen von Videos, Fotos und Sprachmitschnitten etc.) wird mit einer Strafanzeige geahndet.
10. Fahrzeuge
10.1 Auf dem gesamten Schulgelände besteht zur Vermeidung von Unfällen und Störungen ein Betriebs- und Fahrverbot für alle Fahrzeuge, es sei denn, die Schulleitung hat eine Sondergenehmigung erteilt. Zum Abstellen der Fahrzeuge sind die ausgewiesenen Park- und Abstellplätze zu nutzten.
10.2 Fahrräder sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen bzw. Fahrradständern für die Schüler abzustellen. Das Abstellen und Mitführen von Fahrrädern in anderen Bereichen ist verboten.
10.3 Mofas, Mopeds und Motorräder sind während der Unterrichtszeit nur an den dafür vorgesehenen Stellen auf dem Parkplatz vor der Sporthalle abzustellen.
10.4 Die acht Parkplätze entlang der Einhardstraße sind Lehrer- und Besucherparkplätze.
11. Schlussbestimmungen
Verstöße gegen die Hausordnung werden zumindest in Form einer Missbilligung dokumentiert.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.