Informationen rund um den Wahlunterricht
Schülerinnen und Schüler erhalten in den Jahrgangsstufen 9 und 10 ein Unterrichtsangebot im Wahlbereich. Dieses Angebot ist im Umfang von 3 Wochenstunden (3.Fremdsprache) bzw. 2 Wochenstunden (übriges Angebot) pro Schuljahr verpflichtend wahrzunehmen. Die Anwahlen erfolgen am Ende der Jahrgangsstufe 8. Ein Kurswechsel in ein anderes als das gewählte Wahlfach ist nach Einwahl in der Regel nicht möglich und gilt für beide Schuljahre. Arbeitsgemeinschaften gehören nicht zum Wahlunterricht.
Allgemeines zum Wahlunterricht:
Für die Teilnahme am Wahlunterricht besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht wie für reguläre Unterrichtsstunden. Die Teilnahme am Wahlunterricht ist verbindlich. Ein Neueinstieg in die dritte Fremdsprache nach Klasse 9 ist nicht mehr möglich.
Die Belegung des Wahlunterrichts wird durch Zeugniseinträge dokumentiert.