Schüler der Sekundarstufe I (Stufen 5 bis 10),, die mehr als 3 km von der Schule entfernt wohnen, haben nach §161 des Hessischen Schulgesetzes Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten.
Anträge erhalten Sie im Sekretariat oder unter Grundantrag Schülerbeförderung.
Sie erhalten die Clevercard kreisweit, die im gesamten Kreisgebiet und in den Schulferien im gesamten RMV-Raum gilt.
Sie können den besten Schulweg sehr bequem unter dem nachfolgenden Link mit dem Schüler-Radroutenplaner planen. Hier werden Sie auch auf Gefahrenstellen auf dem Schulweg hingewiesen.
Fahrraddiebstähle haben in den letzten Jahren landesweit zugenommen, leider auch in unserer Schule. Daher hier einige Tipps, wie man sein Fahrrad möglichst gut gegen Diebstahl sichert.
Und wenn es trotzdem passiert?
Anzeige bei der Polizei
Ein Fahrraddiebstahl ist eine Straftat und wird durch die Polizei verfolgt. Damit der Täter ermittelt werden kann und du die Möglichkeit hast, dein Rad zurück zu bekommen, sollte der Diebstahl bei den Polizeidienststellen angezeigt werden.
Schadenanzeige beim Schulträger (Kreis Offenbach)
Der Schulträger ersetzt bei Fahrraddiebstählen den Zeitwert des Rades, maximal aber 300,- €, wenn der Kaufbeleg im Original vorliegt. Dazu sind die Bescheinigung der Strafanzeige bei der Polizei, die Bescheinigung des Fundamtes, dass das Rad nicht aufgefunden wurde, sowie der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Das Formular für die Schadenanzeige erhältst du im Sekretariat.
Und wenn ich etwas beobachte?
Beobachtungen, sei es ein Diebstahl oder sei es eine mutwillige Beschädigung eines Fahrrades, solltest du in jedem Fall im Sekretariat melden.
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