FAQs zur Sekundarstufe II an der Einhardschule

  • Wie ist die Oberstufe gegliedert?
  • Die drei Aufgabenfelder/ Fachbereiche
  • Wie lange darf man die Oberstufe besuchen?
  • (Wann) Kann ich eine Jahrgangsstufe freiwillig wiederholen?
  • Ist eine Wiederholung der Einführungsphase möglich?
  • Wie sind die Zulassungsbedingungen zur Qualifikationsphase?
  • Bedingungen für die Wahl von Grund- und Leistungskursen 
  • Leistungskurse an der Einhardschule
  • Welche Fächer müssen in der Qualifikationsphase belegt bzw. eingebracht werden?
  • Welche Fächer müssen in die Gesamtqualifikation eingebracht werden?
  • Welche Fächer kann ich an welchen Stellen abwählen?
  • Wie viele Stunden hat mein Stundenplan? Belegung von zusätzlichen Grundkursen, Abwählbarkeit von Kursen
  • Kann ich von Religion zu Ethik wechseln?
  • Darstellendes Spiel (DS)
  • Aus welchen Fächern setzt sich die Abiturprüfung zusammen?
  • Gibt es Pflichtprüfungsfächer im Abitur?
  • Wie viele Minderleistungen darf man in die Abiturnote einbringen?
  • Welche Leistungen muss ich für den schulischen Teil der Fachhochschulreife erbringen?
  • Welche Leistungen muss ich neben dem schulischen Teil erbringen, um die FH-Reife zu erlangen?

 

Ist Ihre Frage nicht dabei? 

Sie finden in der Broschüre "Abitur in Hessen - Ein guter Weg" weitere Informationen (hier ganz unten verlinkt) oder wenden Sie sich an den Studienleiter (Kontakt über das Sekretariat oder persönlich zu den angegebenen Sprechzeiten, bitte mit Voranmeldung).

 

Wie ist die Oberstufe gegliedert?

Die Oberstufe umfasst die drei Schuljahre, die sich an die Sekundarstufe (G8 oder G9) anschließen. Sie gliedert sich in die einjährige Einführungsphase (zwei Halbjahre, E1/2) und die zweijährige Qualifikationsphase (je zwei Halbjahre, Q1/2, Q3/4), die zum Abitur führt.

Die drei Aufgabenfelder/ Fachbereiche

Aufgabenfeld I: D, E, F, L, It, Ku, Mu, DS

Aufgabenfeld II: G, PoWi, ev. Religionslehre, kath. Religionslehre, Ethik, Ek

Aufgabenfeld III: M, Bio, Ch, Ph, Inf

Sport

Wie lange darf man die Oberstufe besuchen?

Die Verweildauer beträgt in der Regel drei Jahre, höchstens vier.

Darin kann eine Wiederholung oder auch eine freiwillige Wiederholung enthalten sein.

Wird die Abiturprüfung nicht bestanden, kann/muss das letzte Schuljahr wiederholt werden. Diese Wiederholung wird nicht auf die Verweildauer angerechnet. (Hier ist also ausnahmsweise das fünfte Jahr möglich.)

(Wann) Kann ich eine Jahrgangsstufe freiwillig wiederholen?

In der Oberstufe kann maximal ein Jahr freiwillig wiederholt werden. Dies ist unter Einhaltung der festgelegten Fristen innerhalb der E2 (Rückgang nach J10) und am Ende von Q1 (Rückgang dann zum Halbjahresbeginn in die E2) möglich.

Innerhalb der Qualifikationsphase gibt es von Q2 nach Q3 keine „Versetzung". Da alle Noten aus Q1 und Q2 bereits für die Zulassung zum Abitur und die Abiturgesamtnote gelten.

Hieraus ergibt sich, dass ein Rücktritt am Ende von Q2 nicht vorgesehen ist und nur in Ausnahmefällen genehmigt werden kann.

Für den Übergang von E2 nach Q1 gelten die Versetzungsbestimmungen lt. OAVO.

Ist ein Rücktritt von Q1 nach E2 erfolgt, muss die Zulassung zur Qualifikationsphase erneut erreicht werden.

Ist eine Wiederholung der Einführungsphase möglich?

Sie ist dann möglich, wenn nicht bereits das letzte Schuljahr der Sekundarstufe I oder die E-Phase selbst bereits wiederholt wurde.

Wie sind die Zulassungsbedingungen zur Qualifikationsphase?

Aus den Fächern M, D, E und F/L darf nur eines mit weniger als fünf Punkten bewertet werden. Um die Zulassung zu erhalten, muss diese Minderleistung mit mindestens 1x 10 Punkten oder 2x 7 Punkten aus Fächern dieser Fächergruppe ausgeglichen werden.

Insgesamt dürfen nur zwei Fächer mit weniger als 5 Punkten bewertet werden. Diese Minderleistungen müssen ausgeglichen werden, mit mindestens 1x 10 Punkten oder 2x 7 Punkten aus beliebigen Fächern.

Bei null Punkten in einem beliebigen Fach oder mindestens drei Minderleistungen erfolgt keine Zulassung.

Bedingungen für die Wahl von Grund- und Leistungskursen

Jede/r Schüler/in wählt am Ende der Einführungsphase aus den von der Schule angebotenen Fächern zwei Leistungskurse aus:

  • Ein Leistungsfach muss eine Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein. (d. h. Leistungsfachkombinationen wie D+G; D+Mu; G+Mu; D+PoWi sind ausgeschlossen)
  • Ein Fach kann nur dann als LK gewählt werden, wenn in diesem Fach im Zeugnis der E2 mindestens 05 Punkte erreicht wurden.
  • Voraussetzungen für die Bildung von Leistungskursen: Die Mindestzahl für die Bildung eines Leistungskurses beträgt 12 Schüler/innen. Für die Bildung eines gemischten Grund-/Leistungskurses müssen mindestens 8 Schüler/innen den Kurs als Leistungskurs wählen (weitere Grundkurs-Schüler/innen werden dem Kurs zugeordnet). Über die Einrichtung von gemischten Kursen entscheidet die Schulleitung.
  • Sollte einer der angebotenen Leistungskurse aufgrund von zu wenigen Anwahlen nicht zustande kommen, so wird um eine Alternativwahl gebeten.

Leistungskurse an der Einhardschule

Das Angebot richtet sich nach den Anwahlen in den jeweiligen Jahrgangsstufen. Voraussetzungen für die Bildung von Leistungskursen: Die Mindestzahl für die Bildung eines Leistungskurses beträgt 12 Schüler/innen. Für die Bildung eines gemischten Grund-/Leistungskurses müssen mindestens 8 Schüler/innen den Kurs als Leistungskurs wählen (weitere Grundkurs-Schüler/innen werden dem Kurs zugeordnet). Über die Einrichtung von gemischten Kursen entscheidet die Schulleitung.

Kontinuierlich von Q1 bis Q4 konnten in den letzten Jahren Grundkurse in folgenden Fächern angeboten werden:

  • Informatik
  • Darstellendes Spiel

Welche Fächer müssen in der Qualifikationsphase belegt bzw. eingebracht werden?

„Belegpflicht" bedeutet, dass die Kurse verpflichtend besucht werden müssen.

„Einbringen" bedeutet, dass die Leistungspunkte für die Zulassung zum Abitur und zur Berechnung der Gesamtnote herangezogen und ausgewiesen werden.

  • Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache und eine Naturwissenschaft müssen durchgehend belegt und eingebracht werden.
  • Darüber hinaus müssen zwei aufeinander folgende Kurse einer zweiten Fremdsprache oder einer zweiten Naturwissenschaft oder Informatik belegt und eingebracht werden.
  • Das Fach Geschichte muss durchgehend belegt werden, die Kurse der Jgst. Q3/ Q4 müssen eingebracht werden.
  • Das Fach Politik und Wirtschaft ist in der Jgst. Q1/ Q2 verbindlich zu belegen und kann dann abgewählt werden. Ab der Einführungsphase 2023/24 ist das Fach Politik und Wirtschaft bis zur Q4 verbindlich zu belegen und kann nicht mehr abgewählt werden. Zwei Kurse müssen eingebracht werden. 
  • Kunst, Musik oder Darstellendes Spiel müssen mindestens in der Q1 und Q2 belegt werden. Zwei Kurse müssen eingebracht werden.
  • Religion oder Ethik müssen durchgängig besucht werden, ebenso wie Sport. Diese Kurse müssen nicht eingebracht werden.
  • Wenn Sie die Abiturprüfung im Fach Sport anstreben, gibt es die Möglichkeit, müssen Sie den dreistündigen Sportkurs zu belegen, d.h. es kommt eine theoriestunde hinzu (sofern der Kurs aufgrund der Anwahlen zustande kommt, i.d.R. ist dies gegeben). In diesem Fall müssen die Sportkurse natürlich in die Abiturberechnung eingebracht werden.

Welche Fächer müssen in die Gesamtqualifikation eingebracht werden?

„Einbringen" bedeutet, dass die Leistungspunkte für die Zulassung zum Abitur und zur Berechnung der Gesamtnote herangezogen und ausgewiesen werden.

  • Alle vier Kurse aus Deutsch, Mathematik, einer fortgeführte Fremdsprache und einer fortgeführte Naturwissenschaft
  • Darüber hinaus zwei aufeinander folgende Kurse einer zweiten Fremdsprache oder einer zweiten Naturwissenschaft oder Informatik
  • Aus dem Fach Geschichte die Kurse aus der Jgst. Q3/ Q4
  • Aus dem Fach Politik und Wirtschaft mindestens zwei Kurse
  • Zwei weitere Kurse aus dem Aufgabenfeld II
  • Aus der Fächergruppe Kunst, Musik oder Darstellendes Spiel mindestens zwei Kurse

Welche Fächer kann ich an welchen Stellen abwählen?

In der Einführungsphase kann kein Fach abgewählt werden.

In der Qualifikationsphase können prinzipiell die Fächer abgewählt werden, die nicht verpflichtend belegt werden müssen (siehe dort).

Wie viele Stunden hat mein Stundenplan? Belegung von zusätzlichen Grundkursen, Abwählbarkeit von Kursen

Die Gesamtstundenzahl ergibt sich aus den von Ihnen zu belegenden Pflichtkursen inklusive den von Ihnen gewählten Leistungskursen.

Leistungskurse: je 5 Stunden, hinzu kommt noch eine Tutorenstunde in Anbindung an einen der beiden Leistungskurse

Grundkurse: i.d.R. 3stündig, Sport 2stündig, Mathe, Deutsch je 4stündig

Bedenken Sie die Gesamtstundenzahl! Maximal 30 Stunden liegen am Vormittag, ggf. weniger, je nach Leistenplan. Alles andere wird Ihre Nachmittage füllen.

Ein gewählter zusätzlicher Kurs ist für mindestens ein Jahr verbindlich zu besuchen und kann frühestens dann wieder abgewählt werden.

Pflichtkurse können nicht verlassen oder gewechselt werden. Kurswechsel sind nur in Ausnahmefällen möglich und werden nur auf begründeten schriftlichen Antrag von der Schulleitung entschieden.

Kann ich von Religion zu Ethik wechseln?

Religionsunterricht ist verbindlicher Unterricht. Schüler/innen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, müssen eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben. Sie müssen dann am Ethikunterricht teilnehmen. Ein Wechsel ist in beide Richtungen möglich.

Achtung: Wollen Sie sich in einem dieser Fächer im Abitur prüfen lassen, muss dieses durchgängig seit der E1 belegt worden sein. Bei einem Fachwechsel verlieren Sie also diese Möglichkeit!

Darstellendes Spiel (DS)

Darstellendes Spiel kann anstelle von Kunst oder Musik im Grundkursbereich belegt und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden und ist im Abitur als 4. oder 5. Prüfungsfach wählbar (wenn ab E1 durchgängig besucht). DS kann in Q1 nur dann angewählt werden, wenn das Fach in der Sekundarstufe I oder in der E-Phase bereits belegt worden ist.

Aus welchen Fächern setzt sich die Abiturprüfung zusammen?

Sie werden schriftlich in den beiden Leistungskursen und in einem weiteren Grundkursfach geprüft. Die schriftlichen Prüfungen müssen zwei der drei Aufgabenfelder abdecken. Außerdem haben Sie mindestens zwei mündliche Prüfungen im 4. und 5. Prüfungsfach. Das 5. Prüfungsfach kann durch eine Präsentationsprüfung oder eine besondere Lernleistung ersetzt werden. Die fünf Prüfungen müssen zusammen alle drei Aufgabenfelder abdecken.

Sofern als Leistungskurse nur Naturwissenschaften bzw. Sprachen gewählt wurden, scheidet Sport als fünftes Prüfungsfach aus, da noch Prüfungen in M, D und dem Aufgabenfeld II abzudecken sind.

Gibt es Pflichtprüfungsfächer im Abitur?

Unter den fünf Prüfungsfächern müssen Deutsch, Mathematik sowie eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik sein.

Wie viele Minderleistungen darf man in die Abiturnote einbringen?

Insgesamt dürfen in den 24 Grundkursen und 8 Leistungskursen (Halbjahresnoten) sechs Minderleistungen enthalten sein. Davon dürfen maximal 2 LKs sein. (also 6xGK+0xLK, 5xGK+1xLK oder 4xGK + 2xLK)

Welche Leistungen muss ich für den schulischen Teil der Fachhochschulreife erbringen?

Sie müssen mindestens zwei Jahre die Qualifikationsphase besucht haben. Sofern Sie dann die vorgeschriebenen Notenkriterien erfüllen, können Sie sich den schulischen Teil der FH-Reife anerkennen lassen. Lassen Sie sich in jedem Fall von Ihrem Tutor und dem Studienleiter beraten.

Welche Leistungen muss ich neben dem schulischen Teil erbringen, um die FH-Reife zu erlangen?

Die Hinweise zu den Praktikumsregelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife finden Sie hier. Wenden Sie sich gerne an den Oberstufenleiter.

Die Klausurenpläne und Stundenpläne für die Oberstufe finden Sie im Schulportal.

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