Alle Infos rund um die Mobiliät

Schülerbeförderung

Schüler der Sekundarstufe I (Stufen 5 bis 10),, die mehr als 3 km von der Schule entfernt wohnen, haben nach §161 des Hessischen Schulgesetzes Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten.

Anträge erhalten Sie im Sekretariat oder unter Grundantrag Schülerbeförderung.

Sie erhalten die Clevercard kreisweit, die im gesamten Kreisgebiet und in den Schulferien im gesamten RMV-Raum gilt.

Informationen zur Clevercard kreisweit

Schulwegplaner

Sie können den besten Schulweg sehr bequem unter dem nachfolgenden Link mit dem Schüler-Radroutenplaner planen. Hier werden Sie auch auf Gefahrenstellen auf dem Schulweg hingewiesen. 

Schüler-Radroutenplaner Hessen

Fahrrad sichern - Aber richtig!

Fahrraddiebstähle haben in den letzten Jahren landesweit zugenommen, leider auch in unserer Schule. Daher hier einige Tipps, wie man sein Fahrrad möglichst gut gegen Diebstahl sichert.

  1. Richtig abschließen
    Die wirksamste Maßnahme gegen Diebstahl ist ein solides Markenschloss. Bewährt haben sich Bügelschlösser, Panzerschlösser und -kabel sowie die platzsparenden Faltschlösser. Spiralschlösser bieten dagegen keinen wirksamen Diebstahlschutz. Wer auf „Nummer sicher“ gehen will, der benutzt ein zweites Schloss. Dies schreckt Diebe zusätzlich ab.
  2. Fahrradcodierung
    Lass dein Rad durch den ADFC kodieren. So kann es im Falle eines Diebstahls eindeutig identifiziert werden. Die Termine für die Codierungsaktionen findest du unter: www.adfc-hessen.de/service/codierung
    Registrierte Räder werden übrigens weniger oft geklaut, wenn ein entsprechender Aufkleber am Rad darauf hinweist.
  3. Der Fahrradpass
    Ein ausgefüllter Fahrradpass kann dir helfen, dein Fahrrad zurückzubekommen, sofern dort die Rahmennummer bzw. Codier-Nummer eingetragen ist. Auch erleichtert er die Anzeigeerstattung bei der Polizei. Zum ausgefüllten Fahrradpass gehört in jedem Fall das Original des Kaufbelegs. Eine Vorlage für den Fahrradpass zum Download gibt es am Ende dieses Beitrags.

Und wenn es trotzdem passiert?

Anzeige bei der Polizei

Ein Fahrraddiebstahl ist eine Straftat und wird durch die Polizei verfolgt. Damit der Täter ermittelt werden kann und du die Möglichkeit hast, dein Rad zurück zu bekommen, sollte der Diebstahl bei den Polizeidienststellen angezeigt werden.

Schadenanzeige beim Schulträger (Kreis Offenbach)

Der Schulträger ersetzt bei Fahrraddiebstählen den Zeitwert des Rades, maximal aber 300,- €, wenn der Kaufbeleg im Original vorliegt. Dazu sind die Bescheinigung der Strafanzeige bei der Polizei, die Bescheinigung des Fundamtes, dass das Rad nicht aufgefunden wurde, sowie der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Das Formular für die Schadenanzeige erhältst du im Sekretariat.

Und wenn ich etwas beobachte?

Beobachtungen, sei es ein Diebstahl oder sei es eine mutwillige Beschädigung eines Fahrrades, solltest du in jedem Fall im Sekretariat melden.

Fahrradpass Muster

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