Auf Beschluss der Schulkonferenz vom 06.12.2018 haben die Fachschaften über die Ausgestaltung der Lernkontrollen in der Sekundarstufe I beraten und beschlossen. Die Übersicht der Fachschaftsbeschlüsse finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. Die Regelung gilt ab dem Schuljahr 2019-2020.
Fach | Ausgestaltung der Leistungsnachweise |
Biologie | Pro Halbjahr wird jeweils eine schriftliche Lernkontrolle angefertigt. |
Chemie | Pro Halbjahr wird jeweils eine schriftliche Lernkontrolle angefertigt. |
Darstellendes Spiel | Da DS nur im Wahlpflichtbereich angeboten wird, ist kein schriftlicher Leistungsnachweis zu erbringen. |
Erdkunde | Pro Halbjahr wird jeweils eine schriftliche Lernkontrolle angefertigt (Stufen 5 – 8, 10). |
Ethik | Pro Halbjahr wird jeweils eine schriftliche Lernkontrolle angefertigt. |
Ev. Religion | Pro Jahrgang wird eine schriftliche Lernkontrolle und eine andere Form der Leistungsfeststellung durchgeführt. |
Geschichte | Pro Halbjahr wird jeweils eine schriftliche Lernkontrolle angefertigt. |
Kath. Religion | Pro Schuljahr wird jeweils eine schriftliche Lernkontrolle und eine Ersatzleistung angefertigt. Die Zuordnung der |
Kunst | Im Fach Kunst dienen in beiden Schulhalbjahren die praktischen Arbeiten als Leistungsnachweise. |
Musik | Pro Halbjahr wird jeweils eine schriftliche Lernkontrolle angefertigt. |
Sport | Im Fach Sport dienen die regelmäßigen Leistungsüberprüfungen als Lernkontrolle. |
Physik | Pro Halbjahr wird jeweils eine schriftliche Lernkontrolle angefertigt. |
Politik und Wirtschaft | Pro Halbjahr wird jeweils eine schriftliche Lernkontrolle angefertigt. |