Die stetig steigende Nutzung von Mobiltelefonen (Handys) wirkt sich mehr und mehr im schulischen Bereich aus. Ergebnis ist, dass derlei Geräte (eingeschaltet) den regulären Unterrichtsablauf zunehmend stören.
Ferner können wir bei Leistungsüberprüfung nicht kontrollieren, ob etwaige Informationen über Handy eingeholt werden.
Auch ist es schon mehrfach vorgekommen, dass Lehrkräfte und/oder Mitschüler (auch ohne deren Wissen) gefilmt wurden und diese Filme an andere weitergegeben und/oder sogar im Internet veröffentlicht wurden. Dabei handelt es sich um einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der davon betroffenen Personen, der in keiner Weise akzeptiert oder bagatellisiert werden darf. In diesen Fällen hat und wird die Schule deutliche Zeichen setzen und geeignete Maßnahmen ergreifen (Ordnungsmaßnahmen, Strafanzeige). Welche Maßnahmen im Einzelfall getroffen werden, liegt im Ermessen der Schule.
Aus diesen Gründen sind Handys auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet unter Verschluss zu halten, d.h. sie dürfen nur außerhalb des Schulgeländes benutzt werden.
Gleiches gilt für die Nutzung von Mp3-Playern, Ipods, Aufnahmegeräte im Allgemeinen oder vergleichbaren Geräten. Für den Fall einer unzulässigen Nutzung auf dem Schulgelände oder im Unterricht wird das Gerät bis zum Ende des Unterrichtstages einbehalten und bei Minderjährigen nur an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
Wird im Zusammenhang mit Leistungsnachweisen ein Gerät entdeckt, gilt dies als Täuschungsversuch und wird entsprechend geahndet.
Näheres regelt die Hausordnung.