Versicherungsschutz

Versichert sind:

 

Alle Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Schulen des Kreises Offenbach.

 

Unfallversicherung

 

Zuständiger gesetzlicher Unfallversicherungsträger ist die Unfallkasse Hessen.

 

Garderoben-und Sachschadenversicherung

 

Den Richtlinien des Hessischen Kultusministerums folgend, besteht für alle Schülerinnen und Schüler, die die Schulen im Kreis Offenbach besuchen, für Garderoben-und Sachschäden ein versicherungsartiger Deckungsschutz durch die Selbstversicherung des Kreises Offenbach.

 

Die Abwicklung der Schadensfälle erfolgt über die Schule.

Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an das Sekretariat. Sie erhalten dort die entsprechenden Formulare.

 

als pdf das

 

Merkblatt über den Versicherungsschutz der Schülerinnen und Schüler in den Schulen des Kreises Offenbach 

 

Unfallanzeige

 

Schadensmeldung

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