Schülerbeförderung

Schüler der Sekundarstufe I (Stufen 5 bis 10),, die mehr als 3 km von der Schule entfernt wohnen, haben nach §161 des Hessischen Schulgesetzes Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten.

Anträge erhalten Sie im Sekretariat oder unter Grundantrag Schülerbeförderung.

 

Sie erhalten die Clevercard kreisweit, die im gesamten Kreisgebiet und in den Schulferien im gesamten RMV-Raum gilt.

 

Informationen zur Clevercard kreisweit

 

 

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